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Unabhängige Erhebungen gehen davon aus, dass nur etwa in 40 % aller Erbfälle von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, seine Nachfolge zu regeln. Von den getroffenen Verfügungen sollen - so schätzt man - etwa die Hälfte formell oder inhaltlich unwirksam sein. Wer seine Angehörigen wirklich absichern und unnötige Belastungen und Konflikte vermeiden will, sollte sich fachmännisch beraten lassen.
Wir zeigen, welche Möglichkeiten es gibt und wie man sie richtig nutzt. Je schwieriger die Vermögens- oder Familienverhältnisse sind, desto wichtiger ist die rechtzeitige Beratung.
Expertisen
- Abfindungsvereinbarung für weichende Erben
- Auflagen
- Behindertentestament
- Berliner Testament
- Erb- und Pflichtteilsverzicht
- Erbvertrag
- Ersatzerben
- Gegenständlich beschränkte Verzichte
- Gesellschaftsgründung von Todes wegen
- Hoferbenbestimmung
- Lebensversicherungen
- Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht
- Pflichtteilsgestaltung
- Postmortale Vollmachten
- Sicherung des künftigen Erbes
- Unternehmertestament
- Vermächtnisse
- Vor- und Nacherbschaft
- Vorsorgevollmachten
- Zuwendungen zugunsten Verschuldeter oder Sozialhilfebedürftiger
- Zuwendungsvericht
- Zweckvermächtnis
Veröffentlichungen
- Riederer, Wolfgang H. - Vorsorge für die Nachfolge, Sparkasse-Finanzgruppe 3/2005
- Riederer, Wolfgang H. - Erben, wenn der Euro kommt, Deutsche Erbrechtszeitung 4/2001
- Eggesiecker, Fritz, Hrsg. Riederer, Wolfgang H. - Stiftungen, in: Beraterdiskette Unternehmensnachfolge, Forum Verlag Herkert 2001
- Riederer, Wolfgang H.; Ellerbeck, Eike; Jüngling, Udo; Krause, Andreas; Petersen, Dirk; Hrsg. Riederer, Wolfgang H. - Beraterdiskette Unternehmensnachfolge, Forum Verlag Herkert 2001
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