Unternehmensbewertungen werden nicht nur beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens durchgeführt. Wesentlich häufiger spielen Bewertungsfragen eine wichtige Rolle bei Nachfolgeplanungen und Schenkungen, Erbauseinandersetzungen oder der Ermittlung eines Zugewinnausgleichs bei einer Ehescheidung.
Vom Handwerksbetrieb oder der Freiberuflerpraxis bis hin zu größeren mittelständischen Unternehmen bewerten wir sowohl nach betriebswirtschaftlichen als auch nach steuerrechtlichen Kriterien. Gerne überprüfen wir auch Unternehmensbewertungen im Rahmen von Verschmelzungen oder aktienrechtlichen Squeeze-Out-Verfahren.