Immer mehr Deutsche befürchten alters- oder krankheitsbedingt in eine Situation zu geraten, in der sie nicht mehr selbst die notwendigen Entscheidungen treffen können. Geschwächt und nicht in der Lage, einen klaren Gedanken zu fassen, fürchten sie, schwerwiegende Entscheidungen treffen zu müssen: risikoreichen medizinischen Eingriffen zustimmen, Rechtsfragen mit Versorgungskassen klären, fristgebundene Anträge stellen und notfalls Ansprüche geltend machen. Oder schlimmer noch: Solche Entscheidungen sind erforderlich, obwohl man sich nicht mehr artikulieren kann.
Wer jetzt nicht vorgesorgt hat, für den wird – womöglich ein fremder – Betreuer bestellt. Wer aber eine Person des Vertrauens rechtzeitig bevollmächtigt hat, geht sicher, dass diese die schweren Aufgaben auch wirklich im Sinne des Betroffenen bewältigt werden.
Praktisch jeder, der Verantwortung für sich und seine Angehörigen trägt, braucht deswegen eine Vorsorgevollmacht. Sich auf das Gesetz zu verlassen, ist ein unkalkulierbares Risiko, das leicht vermieden werden kann. Wer Bescheid weiß, kann ruhig schlafen.
Wer seine Vorsorge umfassend geregelt wissen will, braucht ein aufeinander abgestimmtes Regelungsnetz von Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung, Grundvertrag mit den Bevollmächtigten und Testament.
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